Allgemeines zum Muterschutz
- Zusätzlich zu den einschlägigen Arbeitsschutz-Gesetzen und -Verordnungen, gelten für den Mutterschutz noch zusätzliche Gesetze und Verordnungen (siehe dazu mehr unter Gesetze). Hier ist vor allem das Mutterschutz-Gesetz (MuSchG) zu nennen.
Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilungen
- mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 01. Januar 2018 ist es notwendig, das der Arbeitgeber alle Arbeitsplätze dahingehend bewertet, welceh Gefahren von Arbeitsplatz für werdende Mütter oder stillende Frauen ausgeht. Diese Bewertung muss unabhängig davoon erfolgen, ob derzeit an diesem Arbeitsplatz eine Frau arbeitet. Es müssen grundsätzlich alle Arbeitsplätze bewertet werden
- Erhält der Arbeitgeber die Mitteilung über dei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin, so ist unverzügliche ein aktuelle, konkrete Gefährungsbeurteilung für Person zu erstellen, ob die derzeit ausgeübte Tätigkeit ohne gefahren für die werdende Mutter oder das Kind auszuüben ist.
Gesetzliche Grundlagen
- Mutterschutz-Gesetz (MuSChG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Links zum Thema Mutterschutz:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
- Leitfaden zum Mutterschutz
- Webseite des BMFSFJ zum Mutterschutz
- Arbeitgeberleitfaden der BMFSFJ zum Mutterschutz
Informationen zum Mutterschutz der der verschiedenen Berufsgenossenschaften
Gewerbeaufsicht Bayern:
Haben Sie konkrete Fragen zum Mutterschutz ??