Die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen ist seit 2013 vorgeschriebener Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung, bereitet jedoch noch in vielen unternehmen erhebliche Probleme.
Vielfach besteht Angst, welche Ergebnisse bei einer derartigen Beurteilung auftreten könnte, bzw. was hier beurteilt wird.
Der Nachfolgende Artikel soll mit einigen Missverständnissen aufräumen und Möglichkeiten für die Durchführung aufzeigen.
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Unsere Leistungen zum Thema:
Reifegradanalysen / Audits zum Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen
Erstellung von Maßnahmenkonzepten
Erstellung von Corporate Social Responsibility Reports (CSR)